Taxi-Rent Wie 3000
Taxi- und Mietwagenverleih (Unfallersatz)
Stand: 01.12.2013
1. Geltung der AGB
Zwischen Taxi-Rent Wie 3000 (Vermieter) und dem Mieter gelten für die Geschäftsbeziehungen folgende Geschäftsbedingungen. Diese können auch jederzeit im Internet unter www.taxirentwie3000.de eingesehen werden. Die Anmietung eines Taxi`s oder eines Mietwagens erfolgt nur für den Gewerbetreibenden der eine gültige Konzession besitzt.
2. Pflichten des Vermieters
a) Inanspruchnahme eines Taxi`s oder eines Mietwagens
Dem Mieter wird vom Vermieter ein technisch einwandfreies Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Neben der Haftpflichversicherung besteht Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von € 150,00. Außerdem besteht ein Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von € 1000,00 je Schadensfall.
b) Haftung des Vermieters
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Vermieter für Schäden des Mieters oder Dritter nur wenn der Schaden durch eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Rahmen der allgemeinen Bedingungen abgedeckt ist. Der Mieter verpflichtet sich den Vermieter von etwaigen Ansprüchen freizustellen. Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für eine verspätete Bereitstellung eines Leihwagens. Er haftet auch nicht für verspätungs oder Verzugsschäden, die aus sonstigen Gründen entstehen.
3. Pflichten des Mieters
a) Übergabe bei Anmietung
Der Mieter oder die von ihm beauftragte Person bestätigt mit Unterzeichung des Mietvertrages, den Leihwagen vollgetankt, im Verkehrssicherem und technisch einwandfreiem Zustand und ohne Beschädigungen erhalten zu haben. Es sei denn, die Schäden sind schriftlich festgehalten worden.
b) Fahrer/innen
Das angemietete Fahrzeug darf nur vom Vermieter oder die von Ihm befügten Personen gefahren werden, wenn die gesetzlichen Vorraussetzungen dafür erfüllt sind.
c) Obhutspflicht
1. Der Mieter und deren Fahrer/innen haben das Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln und nur Personen das Fahrzeug übergeben, die im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sind.
2. Mängel am KFZ hat der Mieter dem Vermieter sofort anzuzeigen.
3. Das KFZ ist vor Diebstahl zu sichern
4. Das Fahrzeug muss evtl. beim Eichamt vorgeführt werden
5. Bei Wild- und Kaskoschäden hat der Mieter in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen und dem Vermieter dies zu melden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
d) Rückgabe
Die Mietzeit ergibt sich aus dem Gutachten des verunfallten Wagens, es sei denn es werden Tatsachen bekannt die eine Anmietung länger nötig machen. Bei Reparatur werden die Werktage im Gutachten angegeben, die für die Reparatur notwendig ist.
Bei Totalschaden wird im Gutachten die Wiederbeschaffungsdauer angegeben. Für diesen Zeitraum kann der Leihwagen genutzt werden.
Das KFZ, der KFZ-Schein und der KFZ-Schlüssel sind bei Rückgabe des KFZ`s dem Vermietunternehmen zurückzugeben.
Das Fahrzeug muss bei Übergabe vollgetankt sein.
e) Haftung des Mieters
Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden und Nebenkosten bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung des Unfalles sowie bei Fahrten unter Einfluss unter Alkohol oder anderer Drogen und Unfallflucht.
Ausserdem haftet er bei Verletzung einer in dieser AGB`s bezeichneten Mieterpflichten.
4. Verwendung von Navigationsgeräten und Funkanlagen
Es ist nicht erlaubt, neue Software bzw. elektrisches Kartenmaterial zu verändern
5. Verlust
Der Verlust von Fahrzeugpapieren, Werkzeugen, Zubehör etc. gehen zu Lasten des Mieters.
6. Mietpreis, Mietdauer, Zahlung
Der Mietpreis ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
7. Rechtsstellung
Der Unterzeichner des Mietvertrages haftet neben der Person, Firma oder Organisation für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner
8. Gerichtsstand / Rechtswahl
Gerichtsstand ist in allen Fällen Bassum
Für alle Ansprüche aus diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
9. Datenschutz
Der Mieter erklärt sein Einverständnis, dass der Vermieter alle Daten dieses Vertrages speichert, die der Abwicklung des Vertrages dienen und die geseätzliche Aufbewahrungspflicht berühren. Die persönlichen Daten des Mieters darf der Vermieter an Dritte weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben falsch sind.